Liefer- und Montagebedingungen

Angebotsgültigkeit

Unser Angebot gilt freibleibend und bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, sind vorbehalten. Hierdurch werden die zugesicherten Leistungsmerkmale nicht einge¬schränkt.

Preise

Der Preis für die angebotene Leistung ist im Angebot aufgeführt und gilt innerhalb Deutschlands zzgl. Der gültigen Mehrwertsteuer.

Preisanpassung

Wird bei Bearbeitung des Feinkonzeptes festgestellt, dass der hier abgeschätzte Aufwand für die Realisierung nicht realistisch ist (z. B. durch wesentliche Erweiterung des Funktionsumfanges), werden der AG und AN gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung und die im Angebot beigefügten Lieferbedingungen der Dr. Tanneberger GmbH.

Verpackung

Die von Dr. Tanneberger GmbH verwendeten Transportverpackungen gehen mit Ablieferung der Ware in das Eigentum des Bestellers über und werden von diesem auf einer für die Dr. Tanneberger GmbH kostenneutralen Weise entsorgt.

Lieferzeit

Die Lieferzeit beträgt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ca. 1 bis 3 Monate ab Eingang der Bestellung. Bei Sonderentwicklungen kann der Beginn der zu erbringenden Leistung nur zum Zeitpunkt der Auftragsverteilung verbindlich mitgeteilt werden.

Zahlungsbedingungen

60 % nach Lieferung* 30 % nach Inbetriebnahme * 10 % nach Übergabe/Abnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach Lieferung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Dr. Tanneberger GmbH. Es gelten nur unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Einfügen von Fremdelementen

Kundenseitig bereitgestellte PC-Anlagen werden 14 Tage vor Inbetriebnahmedatum beim Endkunden in den Räumen / Werkstatt Dr. Tanneberger GmbH vom Kunden angeliefert und auf ihre Eignung getestet. Bei Nichteignung kann dieser PC vom Errichter abgelehnt werden. Die weitere Mehrkostenabrechnung erfolgt nach Aufwand.

Gewährleistung

Ohne Wartungsvertrag beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Gewährleistung von 24 Monaten wird nur übernommen, bei zeitgleichem Abschluss eines Wartungsvertrages und einem damit verbundenen Fernwartungszugriffes. Für die Sicherstellung der Funktionsweise wird aller 24 Monate ein Update eingespielt.

Bedingungen zur Nutzung der Software

Mit dem Kauf wird kein Eigentum, sondern nur die Lizenz zur Nutzung dieses Programms erworben. Der Lizenznehmer ist berechtigt dieses Programm für seine Anwendung beliebig zu kopieren und für sich zu verwenden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm oder das Handbuch zu verändern, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Unterlizenzen zu vergeben. Der AG ist nur berechtigt, den in der Bestellung enthaltenen Lieferumfang zu nutzen.

Gewährleistung für Hardware

Die Gewährleistung endet 12 Monate nach Abnahme, jedoch längstens 18 Monate nach Lieferung, sofern sich die Abnahme aus Gründen verzögert, die nicht durch die Dr. Tanneberger GmbH zu vertreten sind.

Gewährleistung für Software

Wir sind bemüht, ein einwandfreies Programm zu liefern, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software in allen gewählten Anwenderkombinationen bzw. Rechnerkonfigurationen fehlerfrei läuft. Die Dr. Tanneberger GmbH gewährleistet die im jeweiligen Handbuch explizit beschrieben Funktionen und Bedienabläufe. Die Gewährleistung beträgt 3 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Die gesamte Haftung von Dr. Tanneberger GmbH und der alleinige Anspruch des Kunden besteht nach Wahl von in a) der Rückerstattung des Kaufpreises, oder b) dem Ersatz der Software Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Nach Abschluss eines Wartungsvertrages kann ein redundantes Austauschsystem bereitgestellt werden.

Haftung für Folgeschäden

Eine Haftung für irgendwelche Schäden (dies gilt uneingeschränkt für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen, Betriebsunterbrechungen oder sonstigem finanziellem Verlust) besteht für die Dr. Tanneberger GmbH nicht. In jedem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf den bezahlten Kaufpreis. Ansprüche aus den gesetzlichen Vorschriften der Produkt-Haftung bleiben unberührt. Auf Grund des zeitkritischen Verhaltens von Energie-Kontroll-Systemen sind größere Systeme redundant auszuführen.

Montagebedingungen

- Die Ethernetverbindung ist vorhanden oder wird vom AG nach unseren Vorgaben eingerichtet.

- Die Energiezähler sind eingebaut und netzseitig verdrahtet.

- Die zusätzlichen Workstation (Anzeige und Auswertung) und ein geeigneter PC (Server) sind vorhanden.

- Der Einbau der Geräte und Komponenten ist abgeschlossen.

- Der AG wird bei der Inbetriebnahme unterstützend mitwirken und notwendige Informationen uneingeschränkt zugänglich machen.

- Die Übergabe der Daten in das GLT-System muss kundenseitig geklärt werden.

- Die EVU-Signale sind als potentialfreie Kontakte herzustellen.

- Alle Kabel sind zu beschriften.

- Der 230V AC-Netzanschluss ist bis zum EKS-Gerät zu verlegen und mit 10A abzusichern.

- Der AG beauftragt auf seine Kosten die Service-Firma zur Bereitstellung der Ofenschnittstellen mit Übergabeklemmleiste und Dokumentierung. Die technische Abstimmung hierzu übernimmt der AN.

- Wird bei der Erarbeitung festgestellt, dass der hier geschätzte Aufwand für die Realisierung nicht realistisch ist (z.B. durch eine vom AG gewünschte wesentliche Erweiterung des Funktionsumfanges), werdender AG und AN gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen.

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